AGB

§1 - Geltung der Bedingungen
Die Leistungen, Lieferungen, und Angebote des HIM Hygiene-Institut Mainfranken e.K. –genannt Unternehmer- erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Dienstleistungsempfänger/Auftraggeber/Besteller –genannt Auftraggeber- unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.


§2 - Angebote und Vertragsabschluss

  1. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden.
  2. Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
  3. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmer, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Unternehmer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
  4. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmer dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst für Dritte zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

 

§3 - Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zurzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Kosten für Verpackung und Porto.
  2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Ausführungs- Leistungsdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zurzeit der Ausführungs- Leistungserbringung gültigen Preise des Unternehmer.
  3. Preisentwicklungen für Lohn, Fahrt, Material, Laborleistungen und Lieferanten sowie die vom Statistischen Bundesamt jährlich errechnete und allgemein bekannt gegebene Inflationsrate, werden angepasst.


§4 - Leistungen und Lieferzeiten

Der Unternehmer hat Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit seiner Lieferungen und Leistungen nur dann zu vertreten, wenn das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nicht zustande gekommene und vereinbarte Leistungen, Lieferungen werden in Rechnung gestellt, sofern der Unternehmer das Nichtzustandekommen, nicht zu vertreten hat. Besteht zwischen Unternehmer und Auftraggeber eine vertragliche Vereinbarung und/oder eine Festlegung (z. B. Probenplan) über durchzuführende Leistungen/Untersuchungen dann sind notwendige Nachuntersuchungen Bestandteil dieser Vereinbarung/Festlegung und bedürfen keiner gesonderten Beauftragung/Genehmigung.


§5 - Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


§6 - Zahlung

  1. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Es wird ein Zahlungsziel ab diesem Zeitpunkt von höchstens 8 Tagen eingeräumt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 286 Abs. 3 BGB ab den 9. Tag nach Zugang der Rechnung Verzug ohne weitere Mahnung eintritt und dass die Rechnungssumme dann mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist.
  2. Werden dem Unternehmer Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggeber, in Frage stellen oder dieser seine Zahlungen einstellt, ist der Unternehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Zudem ist der Unternehmer in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  3. Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist der Unternehmer berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
  4. Der Unternehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggeber Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Der Unternehmer wird den Auftraggeber über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Unternehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Unternehmer berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens des Unternehmer bleibt vorbehalten.

§7 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Auftraggeber, gelten, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz des Unternehmer ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmer und Auftraggeber, nicht berührt.